Informationen zur Kostenübernahme

Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung richten sich nach Ihrer Krankenversicherung. In meiner Praxis behandle ich gesetzlich Versicherte, Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, Selbstzahler sowie Versicherte der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Bei gesetzlich Versicherten werden die Kosten bei Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit von der Krankenkasse übernommen. Diese wird im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde geklärt. Eine ärztliche Überweisung ist hierfür nicht erforderlich.

Bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten richtet sich die Kostenübernahme nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag bzw. den Beihilfevorgaben. Bitte klären Sie die Bedingungen möglichst vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle.

Behandlungen über die DGUV sind nach Arbeits- oder Wegeunfällen möglich. Voraussetzung ist eine Kostenübernahme durch den zuständigen Unfallversicherungsträger sowie in der Regel ein D-Arzt-Bericht. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Unfallversicherung; für Sie entstehen dann keine Kosten.