Informationen zur Kostenübernahme
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung richten sich nach Ihrer Krankenversicherung. Ich behandle gesetzlich und privat versicherte Patientinnen und Patienten sowie Versicherte der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten bei Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit. Diese wird in einer psychotherapeutischen Sprechstunde geklärt, für die keine ärztliche Überweisung erforderlich ist.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten in der Regel entsprechend den jeweiligen Vertragsbedingungen. Eine vorherige Klärung mit Ihrer Versicherung wird empfohlen.
Im Rahmen der DGUV sind Behandlungen nach Arbeits- oder Wegeunfällen möglich. Voraussetzung ist eine Kostenübernahmeerklärung des zuständigen Unfallversicherungsträgers sowie ein Durchgangsarztbericht (D-Arzt-Bericht). Die Abrechnung erfolgt direkt, für Sie entstehen keine Kosten.

