Informationen zur Kostenübernahme
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung hängen von Ihrer Art der Krankenversicherung ab.
Zurzeit behandle ich ausschließlich gesetzlich versicherte Patienten sowie Versicherte der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Ich bin für das Psychotherapeutenverfahren der DGUV zugelassen und kann daher im Rahmen von Arbeits- oder Wegeunfällen psychotherapeutische Behandlungen durchführen. Voraussetzung ist eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung durch den zuständigen Unfallversicherungsträger (z. B. Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse). Bitte bringen Sie diese Kostenübernahme sowie den Durchgangsarztbericht (D-Arzt-Bericht) zur ersten Sitzung mit. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Unfallversicherung, für Sie entstehen keine Kosten.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn festgestellt wird, dass sie medizinisch notwendig ist. Diese Notwendigkeit wird in einer psychotherapeutischen Sprechstunde geklärt, die ebenfalls von Ihrer Krankenkasse bezahlt wird. Sie benötigen dafür keine ärztliche Überweisung.
Derzeit kann ich leider keine privat versicherten Patienten, Beihilfeberechtigten oder Selbstzahler behandeln.