Häufige Fragen (FAQ)
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Psychotherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes Behandlungsverfahren zur Behandlung psychischer Erkrankungen. Sie zielt darauf ab, psychisches Leiden zu lindern, belastende Denkmuster zu verändern und neue Bewältigungsstrategien zu entwickeln.
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Ich bin auf die kognitive Verhaltenstherapie (VT), EMDR und Traumatherapie spezialisiert. Die Verhaltenstherapie hilft dabei, dysfunktionale Gedanken- und Verhaltensmuster aktiv zu verändern. EMDR wird insbesondere zur Behandlung von Traumafolgestörungen eingesetzt.
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Nach der psychotherapeutischen Sprechstunde folgen in der Regel zwei bis vier probatorische Sitzungen zur weiteren Diagnostik, Indikationsstellung und Therapieplanung. Anschließend kann eine Kurz- oder Langzeittherapie beantragt werden.
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Nein, für eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis ist keine Überweisung erforderlich. Sie können sich direkt bei mir melden.
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Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen können ohne vorherigen Therapieantrag durchgeführt werden. Eine anschließende Kurz- oder Langzeittherapie wird bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt. Bei Privatversicherten, Beihilfeberechtigten und Selbstzahler:innen gelten individuelle Regelungen. Ausführliche Informationen finden Sie unter ‚Kostenübernahme‘.
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Die Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungstarif bzw. den jeweiligen Beihilfevorschriften. Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn, welche Leistungen, Sitzungszahlen und Antragsverfahren vorgesehen sind.
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Bitte klären Sie insbesondere den Erstattungsumfang, die Zahl der Sitzungen, die Regelungen zur Probatorik, mögliche Anträge oder Gutachterverfahren sowie die Übernahme von Doppel- oder Mehrfachsitzungen. Erforderliche Formulare bringen Sie bitte mit.
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Die Dauer einer Psychotherapie richtet sich nach Diagnose, Behandlungsbedarf und Kostenträger. Bei gesetzlich Versicherten umfasst die Kurzzeittherapie bis zu 24 Sitzungen; bei Verhaltenstherapie kann eine Langzeittherapie zunächst bis zu 60 Sitzungen umfassen.
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Ich führe derzeit keine feste Warteliste. Freie Termine werden je nach Kapazität vergeben. Alternativ können Sie sich über die Terminservicestelle 116117 oder andere Praxen informieren.
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Die psychotherapeutische Sprechstunde ist ein diagnostisches Erstgespräch zur Einschätzung Ihrer aktuellen Beschwerden, Anliegen und möglichen Behandlungsoptionen. Ziel ist die Abklärung einer psychischen Erkrankung im Sinne der Psychotherapie-Richtlinie und die Prüfung, ob eine ambulante psychotherapeutische Behandlung indiziert ist. Bitte beachten Sie, dass die Sprechstunde der diagnostischen Einschätzung dient und keine psychotherapeutische Behandlung darstellt. Eine Aufnahme in die ambulante Psychotherapie erfolgt nicht automatisch, sondern ist abhängig von der medizinischen Notwendigkeit, den verfügbaren Kapazitäten und der individuellen Behandlungsplanung. Sofern eine Therapie in meiner Praxis nicht möglich ist, erhalten Sie auf Wunsch Empfehlungen zu alternativen Behandlungsangeboten.
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Die kognitive Verhaltenstherapie (VT) ist eine wissenschaftlich fundierte Methode, die hilft, ungünstige Denkmuster und Verhaltensweisen zu erkennen und aktiv zu verändern. Sie ist besonders wirksam bei Angststörungen, Depressionen, Traumafolgestörungen und Zwangsstörungen.
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EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing) ist ein spezialisiertes Verfahren zur Verarbeitung belastender Erinnerungen, das insbesondere bei Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS), Ängsten und Traumata eingesetzt wird.
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Meine Praxis bietet keine Notfallversorgung. In akuten psychischen Krisen wenden Sie sich bitte an:
📌 Notruf: 112
📌 Psychiatrische Notaufnahme Koblenz
📌 Telefonseelsorge: 0800 111 0111 (kostenlos, 24/7 erreichbar)
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Ja. Als psychologischer Psychotherapeut unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht gemäß § 203 StGB. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werden keine Informationen an Dritte weitergegeben.
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Gesetzlich Versicherte bringen bitte ihre elektronische Gesundheitskarte mit. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte bringen – soweit vorhanden – Unterlagen, Formulare oder Kostenübernahmeerklärungen ihres Kostenträgers sowie relevante ärztliche oder klinische Vorbefunde mit.
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Eine ambulante Psychotherapie setzt eine psychische Erkrankung mit entsprechender Behandlungsindikation voraus. Ob diese vorliegt, wird im Rahmen der Sprechstunde und Probatorik geprüft.
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Ja, eine Psychotherapie ist freiwillig, und Sie können sie jederzeit beenden. Eine frühzeitige Absprache ist jedoch sinnvoll, um die Behandlung geordnet abzuschließen.
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Angststörungen, depressive Störungen, Traumafolgestörungen/PTBS, Anpassungsstörungen und anhaltende Trauerreaktionen.
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📌 Adresse: Rheinzollstraße 4, 56068 Koblenz
📌 Öffentliche Verkehrsmittel: Die Praxis ist gut mit Bus & Bahn erreichbar.
📌 Parkmöglichkeiten: Parkplätze stehen in der Nähe zur Verfügung.
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In bestimmten Fällen sind Videositzungen möglich, wenn dies medizinisch und organisatorisch sinnvoll ist. Dies erfolgt über eine datenschutzkonforme Plattform. Bitte sprechen Sie mich an, falls dies für Sie infrage kommt.
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Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung der Praxis.
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Bitte sagen Sie Termine spätestens 24 Stunden vorher ab. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen kann gemäß der gesonderten Ausfallhonorarvereinbarung ein Ausfallhonorar berechnet werden.
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Psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen können ohne vorherigen Therapieantrag erfolgen. Eine anschließende Kurz- oder Langzeittherapie wird bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt.
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Ja. Selbstzahler:innen erhalten eine Privatrechnung nach GOP/GOÄ. Eine Erstattung durch einen Kostenträger erfolgt grundsätzlich nicht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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Ja, sofern eine entsprechende Verordnung, Genehmigung oder Kostenübernahme vorliegt. Bitte bringen Sie die vorhandenen Unterlagen und Angaben zum zuständigen Kostenträger mit.
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Gesetzlich Versicherte bringen bitte ihre elektronische Gesundheitskarte mit. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte bringen, soweit vorhanden, Formulare, Bewilligungen und relevante ärztliche oder klinische Vorbefunde mit.
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Ja. Wenn dies therapeutisch sinnvoll und von Ihnen gewünscht ist, können beispielsweise Partner:innen oder andere wichtige Bezugspersonen zeitweise einbezogen werden.
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Ja. Bei entsprechender therapeutischer Indikation können einzelne Sitzungen verlängert oder Expositionsübungen außerhalb der Praxis durchgeführt werden. Die Kostenübernahme sollte bei privaten Kostenträgern gegebenenfalls vorab geklärt werden.

